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Pressemitteilungen

Beim Jahresempfang des Bundesverbands Erneuerbare Energien (BEE) in Berlin würdigte dessen Präsident Dietmar Schütz die Urheber des Erneuerbare Energien-Gesetzes. Das EEG war vor zehn Jahren – am 25. Februar 2000 – verabschiedet worden und vier Wochen danach in Kraft getreten. Namentlich erwähnte er Hermann Scheer (SPD), Michaele Hustedt und Hans-Josef Fell (Grüne), die damals als Umweltpolitiker im Bundestag maßgeblich an der Ausarbeitung des Gesetzes beteiligt waren. Auch Schütz selbst gehörte als ehemaliger SPD-Abgeordneter zu dieser Gruppe, ebenso die bei der Veranstaltung anwesenden Axel Berg (SPD) und Josef Göppel (CSU).

bee_pvdach_mensch120.jpgStellungnahme zu den Absichten der Bundesregierung, die Solarförderung drastisch zu kürzen, 20. Januar 2010

 

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Hermann Scheer ist mit den von der Bundesregierung geplanten Kürzungen der Solarförderung um zusätzlich 15 Prozent zum April dieses Jahres nicht einverstanden. Im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau kündigte er am Mittwoch an, sich im Parlament für eine vernünftige Veränderung der von Umweltminister Norbert Röttgen ins Spiel gebrachten neuen Fördersätze einsetzen.  "Der Plan des Umweltministers setzt nicht nur Arbeitsplätze in der Solarbranche aufs Spiel, er gefährdet auch die bisher geradlinige Entwicklung der Photovoltaik, bei der Deutschland weltweit an der Spitze steht", sagte Scheer, der auch Präsident von EUROSOLAR e.V. ist.

atomkraftwerk120.jpgHermann Scheer fordert: Der Kreislauf des Irrsinns muss beendet werden! 18. Januar 2010

„Die Atomwirtschaft muss an den Milliardenkosten für die Räumung des Atomlagers Asse II beteiligt werden. Denn sie ist dazu verpflichtet“, verlangt der Bundestagsabgeordnete und Präsident der Europäischen Vereinigung für Erneuerbare Energien EUROSOLAR e.V., Hermann Scheer. „Sie können aus den steuerfreien Rückstellungen der Atomkraftwerkebetreiber entnommen werden, die für die Entsorgung des Atommülls gedacht waren und bis heute auf mehr als 30 Milliarden Euro aufgelaufen sind. Diese gesetzlich zweckgebundenen Rückstellungen sind zumindest für den Anteil der in Asse II gelagerten radioaktiven Stoffe zu verwenden, die aus dem Betrieb von Atomkraftwerken stammen.“ 

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