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Pressemitteilung, 25. Juni 2003

Unverzügliche Nachfolgeregelung notwendig

Zum vorzeitigen Auslaufen des erfolgreichen 100.000-Dächer-Solarstromprogramm erklären Michaele Hustedt, energiepolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Hermann Scheer, Präsident von EUROSOLAR: "Das 1999 von der rot-grünen Bundesregierung aufgelegte Programm zur Förderung von Photovoltaikanlagen ist das weltweit erfolgreichste Programm zur Breiteneinführung dieser Technik geworden, die eine elementare Zukunftsbedeutung für eine emissionsfreie und dauerhafte Energieversorgung hat."

Industrielle Aktivitäten sind dadurch angeschoben worden. Das Handwerk hat begonnen, sich auf diese Technik einzustellen, die die populärste und vielversprechendste aller Energietechniken ist. Mehr als 10.000 neue Arbeitsplätze sind entstanden. Das Programm, für dessen Realisierung zunächst sechs Jahre veranschlagt waren, ist nunmehr schon nach viereinhalb Jahren Laufzeit realisiert: nur noch bis zum 30. Juni 2003 können Neuanträge gestellt werden.

Das Programm ist schneller verwirklicht worden und hat deutlich weniger als vorgesehen gekostet: statt der vorgesehenen 550 Mio. EUR wird es nur etwa 240 Mio. EUR kosten. Mit dieser furiosen Entwicklung ist allerdings auch ein neues Problem entstanden. Zwischen den Koalitionsfraktionen besteht Übereinstimmung darüber, dass die auslaufende Förderung aus dem 100.000 Dächer-Programm durch eine verbesserte Vergütung im Rahmen der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) kompensiert werden muss, um sicherzustellen, dass Deutschland seine weltweit führende Stellung auf diesem Gebiet erhalten und ausbauen kann.

Da die EEG-Novelle derzeit allerdings noch im Entwurfsstadium ist, entsteht nun eine empfindliche Lücke zwischen auslaufendem 100.000-Dächer-Programm und der in Kraft tretenden Novelle des EEG. Ein Zeitraum von mehreren Monaten mit unzureichenden Rahmenbedingungen führt zu der Gefahr, dass der industrielle und gewerbliche Erfolg des 100.000-Dächer-Programms wieder verloren geht. Vor diesem Hintergrund halten wir eine vorgezogene Regelung für die Photovoltaik für dringend notwendig, wenn sich abzeichnet, dass die Novelle des EEG erst nach dem 01. Januar 2004 in Kraft treten kann. Das bedeutet, das entweder ein befristetes Zwischenprogramm bis zum Inkrafttreten der EEG-Novelle notwendig ist, was aber angesichts der bestehenden Haushaltslage schwer zu verwirklichen sein wird. Die Alternative dazu ist ein die Photovoltaik betreffendes Vorschaltgesetz zur EEG-Novelle.

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