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Pressemitteilung, 08. September 2004

In einer gemeinsamen Pressemitteilung erklären Dr. Axel Berg, MdB und Dr. Hermann Scheer, MdB, Präsident von EUROSOLAR: "Wir fordern die Energieversorger Deutschlands auf, sich an ihre eigenen Worte zu erinnern und danach zu handeln. Seit Jahren betonen sie die Wichtigkeit preisgünstiger und zugleich ressourcenschonender Energieversorgung im Staats- und Wirtschaftsinteresse. Gleichwohl peitschen sie jetzt ohne Not die Preise hoch und erhöhen damit die Hürden gegen einen wirtschaftlichen Aufschwung."

Nach dem Verlust der Gebietsmonopole durch das Energiewirtschaftsgesetz von 1998 haben sich die Stromkonzerne darauf konzentriert, als Ersatz dafür ein Netzmonopol zu errichten. Netze sind „natürliche Monopole“ und damit gesicherte Einnahmequellen. Deshalb haben sie Regional- und Stadtnetze aufgekauft und Unternehmensfusionen vorgenommen. Erfolgreich haben sie jahrelang die Errichtung einer Regulierungsbehörde verhindert, die die Durchleitungstarife daraufhin kontrolliert, ob sie überzogen sind. Die Folge waren Unternehmensgewinne durch Netzbewertungstarife in exorbitanter Höhe. Die entstehende Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes sieht nun endlich diese Regulierungsbehörde vor. Entscheidend ist, dass diese unter transparenten Bedingungen wirkungsvoll arbeiten kann. Aus diesem Grunde sind folgende Punkte in der Novelle verbesserungsbedürftig:

1) Ex-ante- statt Ex-post-Verfahren

Die Novelle sieht nur eine nachträgliche Preisüberprüfung vor. Bis die neuen Marktteilnehmer den Netzbetreibern Missbrauch nachweisen konnten, würde jedoch zu viel Zeit vergehen, um entscheidenden Missbrauch zu korrigieren. Den Nachteil hätten vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen und die Verbraucher, die jahrelang überhöhte Tarife zahlen.

Aber auch die Netzbetreiber tragen bei einem Ex-post-Verfahren erhebliches Risiko. Ihre Netznutzungsentgelte unterliegen bis zum Abschluss des behördlichen Verfahrens und gegebenenfalls sich anschließender Überprüfung durch Gerichte der Gefahr, rückwirkend verändert zu werden – inklusive rückwirkender Rückerstattungen.

Eine „Ex-ante-Regelung“ – also eine vorherige Tarifgenehmigung – würde dagegen der neuen Regulierungsbehörde die Arbeit erleichtern. Die Netzbetreiber hätten ein Eigeninteresse an schneller Bearbeitung und machen der Behörde die Arbeit leicht.

2) Finanzierung der Regulierungsbehörde

Jede Organisation trachtet danach, sich auszudehnen. Um dieser Gefahr bei der neuen Regulierungsbehörde zu begegnen, sollte sie mit einem klar durchschaubaren Gebührenkatalog abrechnen. Gibt man der Behörde die Möglichkeit, einfach die eigenen Kosten auf alle Netzbetreiber umzulegen, entfällt ein Anreiz zu effizientem Verwaltungshandeln.

3) Besser Realkapital- als Nettosubstanzerhaltung

Buchgewinne der Netzbetreiber werden nicht zureichend in Reinvestitionen zur Netzerhaltung gelenkt, sondern erhöhen die Realgewinne. In einer Branche mit Wettbewerbern ist dies unproblematisch, weil Unternehmen, die nicht reinvestieren, von der Konkurrenz vom Markt gedrängt werden. In Monopolen aber ist es Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass Kosten und Gewinn konsequent getrennt werden.

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