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Iniative for an International Renewable Energy Agency

 










Der energethische Imperativ, Verlag Antje Kunstmann, 2010.

Energieautonomie
Energieautonomie. Eine neue Politik für Erneuerbare Energien. Verlag Antje Kunstmann, 2005.
Energy Autonomy.
The Economic, Social and Technological Case for Renewable Energy. Earthscan/James & James, Dezember 2006.

WREA 2005Abschlusserklärung der Weltversammlung für Erneuerbare Energien (WREA) 2005, Bonn, 30. November 2005

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Dieser erste Satz der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte artikuliert die grundlegendste humanitäre Verpflichtung. Allein deren Beachtung kann menschenwürdiges Leben in Frieden auf Dauer gewährleisten. Energie ist elementare Bedingung jedweden Lebens. Die Verfügbarkeit über Energie ist ein elementares und unteilbares Menschenrecht.

Die Erfahrung des 20. Jahrhunderts ist, dass das etablierte System der Energieversorgung - vor allem gestützt auf fossile Energien und teilweise auf Atomenergie – nicht in der Lage ist, dieses Menschenrecht für alle zu gewährleisten. Es wird milliardenfach verletzt. Aufgrund der nahenden Erschöpfung konventioneller Energiequellen und ihrer dramatischen Klima- und Umweltfolgen kann dieses Recht bei einer wachsenden Zahl von Menschen erst recht nicht gewährleistet werden. Das Menschenrecht auf Energie ist nur mit Erneuerbaren Energien erfüllbar.

Für die Mobilisierung Erneuerbarer Energien darf keine weitere Zeit mehr verloren werden. Die bisherigen internationalen Versuche bleiben weit hinter den zwingenden Erfordernissen und gegebenen Möglichkeiten zurück. Die vielen UN-Konferenzen versprechen mehr, als sie halten können, weil sie in ihrem Vorgehen dem Konsensprinzip verpflichtet sind. Die UN-Organisationen und die internationalen Entwicklungsbanken waren bisher zu einem klaren Prioritätenwechsel zu Erneuerbaren Energien nicht willens, oder wurden daran gehindert. Das Kyoto-Protokoll bleibt weiter hinter den Erfordernissen zurück: Sein Kernproblem besteht darin, dass seine Instrumente auf Emissionsrechte und den Handel damit ausgerichtet sind statt auf Emissionsvermeidung durch den Paradigmenwechsel zu Erneuerbaren Energien. Im internationalen Recht ist die Förderung der Atomenergie verankert, nicht aber die der Mobilisierung Erneuerbarer Energien. Das atomar-fossile Energiesystem wird nach wie vor weltweit mit jährlich mit etwa 500 Mrd. US-Dollar subventioniert, 50-mal mehr als die Förderung Erneuerbarer Energien ausmacht.

Die Diskriminierung Erneuerbarer Energien spiegelt sich im System internationaler Regierungsinstitutionen. Die Internationale Atomenergieagentur fördert die Weiterverbreitung der Atomtechnik, die Internationale Energieagentur wirkt als verlängerter Arm der fossilen Energiewirtschaft. Beide Agenturen täuschen seit Jahren die Regierungen und die Öffentlichkeit, indem sie die Gefahren der Atomenergie und der fossilen Energie herunterspielen und die Möglichkeiten Erneuerbarer Energien verleugnen.

Diese Agenturen führen ihre Regierungen zu einer zukunftsblinden Energiepolitik. Über diese Tatbestände darf nicht länger geschwiegen und weggegangen werden und die Verantwortlichen dafür müssen benannt werden. Nicht nur für falsches Tun, auch für Nichtstun hat man Verantwortung zu tragen.

Konventionelle Energien werden immer teurer im Zuge der Erschöpfung und der Zunahme katastrophaler Schäden. Erneuerbare Energien werden immer billiger durch die laufende Profilierung der Technik und ihrer industriellen Massenfertigung. Die Menschheit steht heute an dieser Schnittstelle. Kosten für Erneuerbare Energien heute ermöglichen dauerhafte, billige und für jedermann ausreichende Energie für die Zukunft.

Jeder weitere Aufschub ist unverantwortlich. Für Erneuerbare Energien sprechen ökonomische, ökologische und friedenspolitische Gründe. Aus diesem zusammen ergibt sich eine ethische Grundentscheidung für Erneuerbare Energien.

1.    Die Weltversammlung für Erneuerbare Energien begrüßt das offizielle Vorhaben der neuen deutschen Regierung, die Initiative für eine Internationale Agentur für Erneuerbare Energien zu ergreifen. Diese Initiative wird dann erfolgreich sein, wenn ihre Gründung nicht von einem allseitigen Konsens abhängig gemacht wird, sondern durch eine Gruppe von „like-minded governments“ erfolgt – in Verbindung mit einer Einladung an alle Regierungen, zu einem Zeitpunkt ihrer Wahl dieser Agentur beizutreten.

2.    Von höchster Dringlichkeit ist die Einleitung einer „Weg vom Öl“-Strategie durch die Mobilisierung von Biokraftstoffen, um der sich öffnenden Falle der Verknappung und Verteuerung der Öl- und Gasvorkommen zu entkommen. Dazu ist es notwendig, die Welthandelsordnung so zu gestalten, dass deren Regeln dem Aufbau einer heimischen Biokraftstoffwirtschaft und einer darauf bezogenen Landwirtschaft nicht entgegenstehen.

3.    Die Weltversammlung bekräftigt darüber hinaus die Vorschläge des Weltforums Erneuerbare Energien vom 2004, die in der „Weltagenda“ festgeschrieben sind:
  • Die Ergänzung des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrages um einen Verbreitungsvertrag für Erneuerbare Energien.
  • Die Priorität für die Finanzierung für Erneuerbare Energien in der Entwicklungspolitik und den Entwicklungsbanken, und die klare Schwerpunktlegung auf Mikrofinanzierung nach dem Vorbild der Grameen Shakti-Bank.
  • Die Einführung globaler industrieller Normen und Standards.
  • Die Errichtung einer Internationalen Universität für Erneuerbare Energien im Rahmen der UNESCO.

Das Leitmotiv heißt: Die Stimulierung und Förderung von Eigeninitiativen statt weiteres Warten auf internationale Vereinbarungen. Die Mobilisierung Erneuerbarer Energien ist eine einzigartige neue Chance, und nur scheinbar eine wirtschaftliche Last.

Die Weltversammlung 2006 wird unter dem Motto stehen:

Energieautonomie für alle.

Abschlusserklärung  Abschlusserklärung "Das Das Menschenrecht auf Erneuerbare Energien" (pdf)

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