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(c) photocase.comEUROSOLAR-Pressemitteilung, 03. Juli 2004

Scheer: Weit überhöhte Netznutzungsentgelte in Höhe von 3 Milliarden Euro sind Raubrittertum der Stromkonzerne

Der Präsident von EUROSOLAR und Bundestagsabgeordnete Hermann Scheer, erklärt: "In der nächsten Woche steht die endgültige Verabschiedung der Novelle des Erneuerbare Energie-Gesetzes im Bundestag an. Dieses Gesetz wurde und wird von Stromkonzernen, diesen nahe stehenden Wirtschaftsinstituten, dem BDI und aus den Reihen der Bundestagsopposition attackiert. Die damit verbundenen Mehrkosten – so wird verlautbart – würden die Bürger zu sehr belasten und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gefährden.

Wie heuchlerisch diese Argumente sind, zeigen die aktuell vom Verband Industrielle Kraftwirtschaft ermittelten Zahlen über die Netznutzungsentgelte auf der Ebene der Mittel- und Höchstspannungsebene: Allein auf der Mittelspannungsebene liegen die deutschen Netzentgelte um 70 % höher als in der restlichen EU. Im Höchstspannungsnetz ist der Umsatz der Stromkonzerne dreimal höher als in ihrem Unternehmensdurchschnitt. Gleichzeitig sind die laufenden Re-Investitionen ins Netz auf 10 % der Netzerlöse zurückgegangen.

Die deutlich überhöhten willkürlichen Netznutzungsentgelte in Höhe von über 3 Mrd. € liegen mehr als dreimal höher als die auf die Stromkunden überwälzten Mehrkosten für die Erneuerbaren Energien. Während sich die Stromrechnung für die Erneuerbaren Energien pro Vier-Personen-Haushalt im Jahr um etwa 12 € erhöhen, liegen die Überzahlungen für die Netznutzung pro Haushalt bei über 40 EUR (von insgesamt 270 € durchschnittlichen Netznutzungsentgelten pro Haushalt!).

Von den Gesamtkosten aller Endverbraucher für die Netznutzung der Stromnetze in Höhe von etwa 20 Mrd. € sind mindestens 15 % Mitnahmeeffekte. Letztere sind eine Art Raubrittertum der Stromkonzerne, die sich in ihren steigenden Gewinnen niederschlagen.

Das zeigt:
- Wer über diese Mitnahmeeffekte schweigt und über die Mehrkosten des EEG klagt, redet doppelzüngig.
- Die Politik des Verzichts auf eine Regulierungsbehörde für die Netzbetreiber ist gescheitert. Eine Regulierungsbehörde mit allen notwendigen Kompetenzen zur Sicherung kostengerechter Netznutzungsgebühren ist überfällig.