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EUROSOLAR-Pressemitteilung, 14. August 2003

Zu dem von Bundesminister Jürgen Trittin vorgelegten Entwurf für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erklärt die Geschäftsführerin von EUROSOLAR, Irm Pontenagel: "Der vorliegende Referentenentwurf des EEG enthält eine Reihe wichtiger Verbesserungen, besonders im Bereich der Photovoltaik und der kleinen Biomasseanlagen."

Andere Punkte sind dagegen entschieden veränderungsbedürftig. Das betrifft insbesondere die faktische Beendigung des weiteren Ausbaus von Kleinwasseranlagen, wenn dieser Entwurf Gesetz würde. Die dafür gegebene Naturschutzbegründung ist willkürlich und nicht haltbar.

Ein anderes Problem ist, dass der Entwurf über den Rahmen dessen hinausgegangen ist, was eine Gesetzesnovelle ausmacht. Das Gesetz ist noch einmal neu geschrieben worden, wofür es angesichts des zweifellosen Erfolges des EEG keine Notwendigkeit gab. Darin steckt die Gefahr einer überlangen Neuberatung des Gesetzes bereits in der regierungsinternen Abstimmung mit den anderen Ressorts. Wenn sich diese Befürchtung bewahrheiten sollte, wird es notwendig sein, dass die Regierungsfraktionen einen eigenen Gesetzentwurf einbringen, der sich auf die Elemente des EEG be-schränkt, die tatsächlich verbesserungsbedürftig sind.